1. Abschluss eines Reisevertrages Mit der Anmeldung bietet der/die Anmeldende/r dem Segelpädagogischen Verein für Frauen und Mädchen e.V. den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung der Anmeldung zustande.
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DerReisepreis beinhaltet die Unterkunft an Bord sowie je nach Törn die Ausbildung. Nicht im Reisepreis enthalten sind An- und Abfahrts- und Ankunftshafen, Verpflegung, Diesel und Gas sowie Hafengebühren und Prüfungsgebühren. 3. Zahlungen Der Reisepreis ist wie folgt fällig: - 20% des Gesamtbetrages innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Anmeldebestätigung - der Restbetrag 6 Wochen vor Törnbeginn Erfolgt die Anmeldung innerhalb von 6 Wochen vor Törnbeginn, so ist der gesamte Reisepreis mit Zugang der Anmeldebestätigung sofort fällig.
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4. Rücktritt durch die Anmeldende Die Anmeldende kann jederzeit vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung sollte schriftlich erfolgen. Anstelle des Anspruchs auf den Reisebetrag tritt ein Anspruch auf Zahlung von Rücktrittsgebühren, die nachfolgend angegeben sind: |
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Rücktritt bis 61 Tagen vor Reisebeginn | 15% des Preises |
Rücktritt 60 bis 46 Tagen vor Reisebeginn | 25% des Preises |
Rücktritt 45 bis 30 Tagen vor Reisebeginn | 40% des Preises |
Rücktritt 29 bis 5 Tagen vor Reisebeginn | 60% des Preises |
Rücktritt 4 bis 1 Tag(e) vor Reisebeginn | 80% des Preises |
Nichterscheinen/Abbruch | 100% des Preises |
Rücktritt durch den Segelpädagogischen Verein für Frauen und Mädchen e.V. Der Segelpädagogische Verein e.V. ist zum Rücktritt berechtigt, wenn die Durchführung des Törns aufgrund bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt, insbesondere Naturereignissen,Unwettern, innerer Unruhen, Krieg, Streik sowie behördlicher oder gesetzlicher Maßnahmen erheblich beschwert oder beeintrechtigt wird. In diesem Fall erfolgt die Rückabwicklung des Vertrages. Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht nicht. 5. Aufenthalt an Bord
6. Änderung des Reiseplans 7. Haftung Die gesetzliche und vertragliche Haftung des Segelpädagogischen Verein e.V. im Falle von Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den Ersatz unmittelbarer Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der gesetzlichen Vertreter sowie seiner Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen verursacht wurde begrenzt. Liegt weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vor, so ist die Haftung des Segelpädagogischen Vereins für Frauen und Mädchen e.V. je Schadensereignis auf den dreifachen Reisepreis begrenzt. 8. Mindestalter Bei Einzelpersonen muss jede Reiseteilnehmerin mindestens 18 Jahre alt sein. Jugendliche ab 14 Jahren können in Begleitung ihrer Eltern/Erziehungsberechtigten teilnehmen. Ausnahmen sind nach Absprache möglich. Bei den gesondert ausgewiesenen erlebnispädagogischen Jugendreisen können Jugendliche im Rahmen einer Gruppenreise ab 15 Jahren teilnehmen. 9. Versicherung Es wird dringend der Abschluss einer Reiserücktritt-Versicherung sowie der Abschluss einer Reisegepäck-, Unfall- und Krankenversicherung empfohlen. An Bord sind alle Teilnehmerinnen gegen Unfallschäden versichert. Die Gesamtversicherungssumme für Personen und Sachschäden ist auf 1 Million begrenzt. Bei Tod auf 75 000 Euro und bei Invalidität auf 150 000 Euro. Gleichzeitig besteht der Anspruch auf Krankenhaustagegeld in Höhe von 75 Euro. Datenschutz Die Anmeldende ist damit einverstanden, dass die für die Durchführung des Reisevertrages notwendigen Daten gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes gespeichert werden. Schlussbestimmungen Sollten diese Bestimmungen teilweise rechtsunwirksam oder lückenhaft sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. |