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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zum Segeln auf der "Bruden"

1. Abschluss eines Reisevertrages

Mit der Anmeldung bietet der/die Anmeldende/r dem Segelpädagogischen Verein für Frauen und Mädchen e.V. den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung der Anmeldung zustande.

 

2. Leistungsumfang

DerReisepreis beinhaltet die Unterkunft an Bord sowie je nach Törn die Ausbildung. Nicht im Reisepreis enthalten sind An- und Abfahrts- und Ankunftshafen, Verpflegung, Diesel und Gas sowie Hafengebühren und Prüfungsgebühren.

3. Zahlungen

Der Reisepreis ist wie folgt fällig:

- 20% des Gesamtbetrages innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Anmeldebestätigung

- der Restbetrag 6 Wochen vor Törnbeginn

Erfolgt die Anmeldung innerhalb von 6 Wochen vor Törnbeginn, so ist der gesamte Reisepreis mit Zugang der Anmeldebestätigung sofort fällig.

Ist der Reisepreis bis Törnbeginn nicht vollständig bezahlt, so steht dem Segelpädagogischen Verein e.V. das Recht zu, vom Reisevertrag zurückzutreten und eine pauschale Entschädigung gemäß Ziffer 4 zu verlangen.

 

4. Rücktritt durch die Anmeldende

Die Anmeldende kann jederzeit vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung sollte schriftlich erfolgen. Anstelle des Anspruchs auf den Reisebetrag tritt ein Anspruch auf Zahlung von Rücktrittsgebühren, die nachfolgend angegeben sind:

 

Rücktritt bis 61 Tagen vor Reisebeginn

15% des Preises

Rücktritt 60 bis 46 Tagen vor Reisebeginn

25% des Preises

Rücktritt 45 bis 30 Tagen vor Reisebeginn

40% des Preises

Rücktritt 29 bis 5 Tagen vor Reisebeginn

60% des Preises

Rücktritt 4 bis 1 Tag(e) vor Reisebeginn

80% des Preises

Nichterscheinen/Abbruch

100% des Preises


Es wird der Abschluss einer Reiserücktritts-Versicherung empfohlen. Ein Nichtantritt der Reise ohne ausdrückliche Rücktrittserklärung gilt nicht als Rücktritt vom Reisevertrag. In diesem Fall bleibt die Anmeldende zur vollen Bezahlung verpflichtet. Der Anmeldenden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Segelpädagogischen Verein e.V. ein Schaden nicht oder nicht in der vorgenannten Höhe entstanden ist.

Rücktritt durch den Segelpädagogischen Verein für Frauen und Mädchen e.V.

Der Segelpädagogische Verein e.V. ist zum Rücktritt berechtigt, wenn die Durchführung des Törns aufgrund bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt, insbesondere Naturereignissen,Unwettern, innerer Unruhen, Krieg, Streik sowie behördlicher oder gesetzlicher Maßnahmen erheblich beschwert oder beeintrechtigt wird. In diesem Fall erfolgt die Rückabwicklung des Vertrages. Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht nicht.

5. Aufenthalt an Bord
Mit der Einschiffung wird die Anmeldende den allgemeinen Regeln der Seemannschaft und des einschlägigen deutschen und internationalen Seerechts unterstellt, insbesondere der Kommandogewalt der Schiffsführung. Die Anmeldende verpflichtet sich zur Teilnahme an der üblichen Bordroutine und zum Einsatz für die übrige Crew und das Schiff auf See bei Wind und Wetter.
Die Törnteilnehmerin verpflichtet sich, bei aufgetretenen Leistungsstörungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden, bzw. so gering wie möglich zu halten

 

6. Änderung des Reiseplans
Der Verein behält sich vor, Änderungen bezüglich der Abfahrts- und Ankunftshäfen vorzunehmen, falls dies aus einem wichtigen Grund erforderlich ist. Ebenso bleibt eine Änderung der Reiseroute aus einem wichtigen Grund vorbehalten. Sollte das Schiff aus Gründen höherer Gewalt (Sturmschäden) etc. den eingeplanten Abfahrtstermin und Ankunftshafen nicht oder nicht termingerecht erreichen können, so können daraus entstehende Transfer- oder sonstige Kosten nicht dem Verein angelastet werden.

7. Haftung

Die gesetzliche und vertragliche Haftung des Segelpädagogischen Verein e.V. im Falle von Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den Ersatz unmittelbarer Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der gesetzlichen Vertreter sowie seiner Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen verursacht wurde begrenzt.

Liegt weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vor, so ist die Haftung des Segelpädagogischen Vereins für Frauen und Mädchen e.V. je Schadensereignis auf den dreifachen Reisepreis begrenzt.

8. Mindestalter

Bei Einzelpersonen muss jede Reiseteilnehmerin mindestens 18 Jahre alt sein. Jugendliche ab 14 Jahren können in Begleitung ihrer Eltern/Erziehungsberechtigten teilnehmen. Ausnahmen sind nach Absprache möglich. Bei den gesondert ausgewiesenen erlebnispädagogischen Jugendreisen können Jugendliche im Rahmen einer Gruppenreise ab 15 Jahren teilnehmen.

9. Versicherung

Es wird dringend der Abschluss einer Reiserücktritt-Versicherung sowie der Abschluss einer Reisegepäck-, Unfall- und Krankenversicherung empfohlen. An Bord sind alle Teilnehmerinnen gegen Unfallschäden versichert. Die Gesamtversicherungssumme für Personen und Sachschäden ist auf 1 Million begrenzt. Bei Tod auf 75 000 Euro und bei Invalidität auf 150 000 Euro. Gleichzeitig besteht der Anspruch auf Krankenhaustagegeld in Höhe von 75 Euro.

Datenschutz

Die Anmeldende ist damit einverstanden, dass die für die Durchführung des Reisevertrages notwendigen Daten gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes gespeichert werden.

Schlussbestimmungen

Sollten diese Bestimmungen teilweise rechtsunwirksam oder lückenhaft sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.